Krankenversicherungsrecht im Sozialamt
Regelmäßig werden die Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII über den Sozialhilfeträger gem. § 264 SGB V bei den Krankenkassen angemeldet. Die Sozialhilfeträger übernehmen dann die vollen Gesundheitskosten der Leistungsbezieher. Doch gibt es darüber hinaus zahlreiche Möglichkeiten einer "regulären Krankenversicherung" für die Leistungsbezieher, sodass vom Sozialamt lediglich die Beiträge zu übernehmen sind. Dazu sind fundierte Kenntnisse im SGB V nötig, konkret im Bereich Mitgliedschaften:
Das Seminar Krankenversicherungsrecht im Sozialamt vermittelt deshalb Kenntnisse im Bereich
- Pflichtversicherungen
- Auffang-Pflichtversicherung gem. § 5 (1) Nr. 13 SGB V
- KVdR (incl. Neuregelungen seit 1.8.17, Anrechnung von Kindern bei den VVZ sowie Besonderheiten bei Spätaussiedler/innen)
- WfbM (insbes. Ausscheiden aus einer WfbM) - freiwillige Versicherungen
- insbesondere der besondere Zugang für schwerbehinderte Menschen (ggf. für Spätaussiedler/innen (insbes. Aufgreifen von unversicherten Bestandsfällen))
- obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 (4) - Familienversicherungen, insbesondere die Familienversicherung ohne Altersgrenze
- Erstattungsansprüche (Leistungen und Beiträge)
- PKV, insbes. Versicherungen im Basistarif
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer/innen zu befähigen, in der Praxis die Krankenhilfekosten zu senken. Dazu werden folgende Strategien unterrichtet:
- unversicherte Bestandsfälle wieder in der GKV (ggf. PKV) versichern
- Erstattungen durchsetzen
- Neuanmeldungen gem. § 264 SGB V vermeiden
Die Teilnehmer/innen haben die Gelegenheit, ihre Fälle aus der Praxis zum Seminar mitzubringen. Dieses Grundlagenseminar wird durch ein Aufbauseminar ergänzt, in dem besondere Problemfelder - neben einer Wiederholung der wichtigsten Grundthemen - vertieft werden. Die Vertiefungsseminare werden von Klaus Rohsmöller aus Rheine durchgeführt, der auch Grundlagenseminare anbietet. Für einen optimalen Seminarerfolg sollten 6-12 Monate Praxistätigkeit zwischen dem Besuch des Grundlagen- und des Aufbauseminars liegen.
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen im Vollzug der Sozialhilfe, die geringe oder keine Kenntnisse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung besitzen. Das Seminar eignet sich nicht nur für die Krankenhilfe-Sachbearbeiter/innen. Es richtet sich in erster Linie an die Leistungssachbearbeiter/innen des 3. und 4. Kapitels im SGB XII sowie an die Bearbeiter/innen in der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege. Hilfreich ist es, mind. 12 Monate in diesem Feld tätig zu sein.